Unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  1. Allgemeines

  Unsere Offerten sind immer unverbindlich, 14 Tage lang gültig und stets kostenlos. Ein Betreuungsvertrag oder eine Auftragserteilung kommt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und unseres Angebots zustande.

  Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber die Gültigkeit unserer AGB. Abweichende Bedingungen oder AGB, insbesondere mündliche Absprachen, müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, um gültig zu sein.

  1. Rechte und Pflichten

 

  Beide Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten, die aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung und den AGB resultieren, auf mögliche Rechtsnachfolger (z.B. Erben, Zwangsverwalter etc.) zu übertragen.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

 

 Die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsmodalitäten richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Betreuungsvertrags oder der Auftragsbestätigung. Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt weiterhin bestehen.

  1. Einweisung

  Bevor wir mit unserer Arbeit beginnen, muss der Auftraggeber unsere Mitarbeiter in die technischen Einrichtungen und die Gesamtanlage des zu betreuenden Anwesens einweisen, sofern dies für die Auftragserfüllung relevant ist. Dabei müssen mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hervorgehoben werden.

  Alle Schlüssel, die zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten benötigt werden, sind an Leo Nill auszuhändigen. Findet keine Einweisung in das zu betreuende Objekt statt, haftet der Auftraggeber vollständig für alle Schäden am Objekt und an den von uns eingesetzten Maschinen.

  1. Arbeitsleistungen

 

  Wir verpflichten uns, alle im Vertrag oder Auftrag genannten Leistungen sorgfältig, zuverlässig und zügig auszuführen. Abweichungen von den vereinbarten Leistungen sind gestattet, sofern der vertraglich festgelegte Leistungsumfang und Standard eingehalten werden. Bei unvorhersehbaren Erschwernissen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, dürfen wir zusätzliche Kosten berechnen.

 

  Um sicherzustellen, dass die Arbeiten termingerecht durchgeführt werden, muss der Auftraggeber uns rechtzeitig den geplanten Arbeitsbeginn mitteilen. Können wir einen vereinbarten Termin aus Gründen, die außerhalb unserer Verantwortung liegen, nicht einhalten, sind wir berechtigt, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Wir können auch Teilleistungen erbringen, wenn diese für den Auftraggeber von Nutzen sind.

 

  Kleinreparaturen, die nicht mehr als eine Viertelstunde pro Reparatur in Anspruch nehmen, führen wir unaufgefordert durch, sofern nichts anderes im Vertrag oder Auftrag vereinbart ist. Alle Leistungen werden während der regulären Arbeitszeiten an Werktagen erbracht, ausgenommen Notdienste, die wir rund um die Uhr an allen Tagen der Woche anbieten.

  1. Mängel und Schäden

  Falls uns während der Betreuung Mängel oder Schäden am betreuten Objekt bekannt werden, informieren wir den Auftraggeber umgehend darüber. In Notfällen wie einem Heizungsausfall, einem Wasserrohrbruch oder einer Stromunterbrechung sind wir befugt und verpflichtet, den Schaden gegebenenfalls selbst zu beheben oder Dritte damit zu beauftragen, auf Kosten des Auftraggebers.

 

  Nach erfolgreicher Behebung des Schadens informieren wir den Auftraggeber unverzüglich über Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

 

  Der Auftraggeber stellt uns bei Bedarf kostenlos kaltes/warmes Wasser und Strom in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung, damit wir unsere Maschinen für die Arbeiten betreiben können. Zusätzlich stellt der Auftraggeber uns unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.

  8. Reklamationen/Beanstandungen

 

  Reklamationen müssen uns unmittelbar nach Abschluss unserer Arbeiten mündlich mitgeteilt werden, um eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu ermöglichen. Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Beanstandungen schriftlich (formlos) an uns weiterzugeben. Falls eine Beanstandung rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt wird, ist Leo Nill dazu berechtigt und verpflichtet, Nacharbeiten durchzuführen.

 

  Eine Rechnungskürzung seitens des Auftraggebers ist nur dann gerechtfertigt, wenn wir die Gründe für die Beanstandungen anerkennen und unsere Nacharbeiten die gerügten Probleme nicht behoben haben.

  1. Vergütung

  Unsere Abrechnungen erfolgen bei Vereinbarung eines Stundenlohns im fairen 15-Minuten-Takt. Zusätzlich zum Stundenlohn fallen Sonn- und Feiertagszuschläge in Höhe von 15 % an. Bei Pauschalvereinbarungen ist die Zahlung in der Regel bis zum 3. des Monats im Voraus fällig; andernfalls erfolgt eine Rechnungsstellung. Rechnungen sind ab dem Rechnungsdatum innerhalb von 5 Tagen mit einem Skontoabzug von 2 % oder innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Kleinbeträge bis zu 150,00 EUR werden nach Möglichkeit gegen Quittung bar kassiert.

 

  Sollte ein Vertrag aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers nicht ausgeführt werden können, steht Leo Nill eine Entschädigung in Höhe von  50 % des vereinbarten Preises zu, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die Rechnungssumme aufzurechnen oder einzubehalten, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von Haus- und Gartenservice Schmalz anerkannt wurde.

 

  Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, berechnen wir ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem aktuellen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB

  1. Preisanpassungsklausel

 

  Falls uns Kosten entstehen, die höher sind als vertraglich vereinbart, sind wir berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Diese Anpassung kann erst ab dem ersten Tag des folgenden Monats, nachdem die schriftliche Mitteilung über die Anpassung erfolgt ist, wirksam werden

 11. Haftung

  Leo Nill haftet für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen schuldhaft verursacht haben. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Mängeln oder Betriebsstörungen am betreuten Objekt, behördlichen Eingriffen, Streiks, Aussperrungen, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen ihrer Mitarbeiter verursacht wurden. Im Falle von Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf eine Ersatzlieferung.

 

  Die Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtung endet mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen.

  1. Urheberrechte /Bilder auf Webseite

 

  Leo Nill behält sich vor, Bilder von Kunden im Rahmen seiner durchgeführten Arbeiten als Referenzen auf seiner Webseite zu veröffentlichen.

  1. Schlussbestimmung und Gerichtsstand

 

  Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Vertragspartner, diese durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Baden-Baden. Mahnverfahren werden stets beim Landgericht Baden-Baden durchgeführt.